Pflegegrade

Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Pflegebedürftige werden in fünf Pflegegrade eingeteilt.

Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel, Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

Pflegegesetz & Recht 

Ihre Ansprüche nutzen

Pflegegeld

Finanzielle Unterstützung für private Pflege durch Angehörige.

Pflegesachleistungen

Übernahme von Pflegedienstleistungen.

Entlastungsbetrag

131 € monatlich für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuung.

Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege

Unterstützung, wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen.

Inkontinenz­versorgung

Die richtigen Hilfsmittel

Viele Pflegebedürftige benötigen spezielle Hilfsmittel für die Inkontinenzversorgung.

Dazu gehören Einlagen, Windeln und Schutzunterlagen, die von der Pflegekasse übernommen werden können.

Pflege zu Hause 

Tipps für Angehörige

Die Pflege eines Angehörigen kann herausfordernd sein. Wichtige Punkte:

Wohnraumanpassung

Haltegriffe, rutschfeste Böden, Pflegebetten.

Körperpflege & Mobilität

Hilfsmittel für mehr Sicherheit und Komfort.

Entlastung für Angehörige

Unterstützung durch Pflegedienste oder Entlastungsangebote nutzen.

Eine gute Vorbereitung und passende Hilfsmittel erleichtern den Pflegealltag erheblich.