Pflegebedürftige werden in fünf Pflegegrade eingeteilt.
Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel, Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
Finanzielle Unterstützung für private Pflege durch Angehörige.
Übernahme von Pflegedienstleistungen.
131 € monatlich für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuung.
Unterstützung, wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen.
Viele Pflegebedürftige benötigen spezielle Hilfsmittel für die Inkontinenzversorgung.
Dazu gehören Einlagen, Windeln und Schutzunterlagen, die von der Pflegekasse übernommen werden können.
Die Pflege eines Angehörigen kann herausfordernd sein. Wichtige Punkte:
Haltegriffe, rutschfeste Böden, Pflegebetten.
Hilfsmittel für mehr Sicherheit und Komfort.
Unterstützung durch Pflegedienste oder Entlastungsangebote nutzen.
Eine gute Vorbereitung und passende Hilfsmittel erleichtern den Pflegealltag erheblich.